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"Kassenzahnspange"

Gratiszahnspange

Seit Juli 2015 gibt es in Österreich die „neue“ Kassenzahnspange oder „Gratiszahnspange“, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit starken Zahnfehlstellungen der Stufen IOTN 4 oder 5.

Nicht jeder hat Anspruch auf eine Gratiszahnspange – es muss eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist! Mithilfe eines international üblichen Index (IOTN) wird der medizinische Behandlungsbedarf festgestellt. ( 1= kein Behandlungsbedarf; 5= sehr großer Behandlungsbedarf)

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung, bei der wir eine IOTN-Feststellung durchführen und Ihren Anspruch auf eine Gratis-Zahnspange klären! Aufgrund unserer Qualifikation als kieferorthopädische Wahlarztpraxis leistet die Kasse einen Kostenersatz in Höhe von 80-100% des vertraglich festgelegten Tarifes für festsitzende Krankenkassenzahnspangen. Vor Behandlungsbeginn ist ein Antrag bei der Krankenkasse einzureichen. Bei positiver Prüfung werden 80-100% des Vertragstarifes für festsitzende Gratiszahnspangen rückerstattet.

TARIFE

IOTN Feststellung | 100€

Festsitzende kieferorthopädische Hauptbehandlung | 5.500 € – 6.400 € *
(Behandlungsbeginn vor Vollendung 18. Lebensjahr, IOTN 4 und 5)

Die Kasse finanziert nur festsitzende Zahnspangen mit Metall-Brackets. Die
Therapie mit ästhetischen Zahnspangen (wie z.B. Lingualtechnik, zahnfarbene
Brackets, Aligner) ist dabei nicht gestattet.

Frühbehandlung/interzeptive Behandlung | 1.350€ *

*DIESE TARIFE GELTEN NUR FÜR DIE IOTN-GRADE 4 UND 5 BEI
JUGENDLICHEN ZWISCHEN 12 UND 18 JAHREN!

Liegt eine Zahnfehlstellung nach IOTN Grad 1-3 vor, so können weiterhin die schon
bestehenden Zuschüsse (abhängig von der Krankenkasse ca. 370-1000€/Jahr) beantragt
werden.

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